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Honorar

Einzel-/ Paar-/Familientherapie 
 
Sitzungen können unterschiedlich lange dauern und werden nach der tatsächlichen Dauer berechnet.
Häufig dauern Sitzungen ca. 90 Min.
 
Gesetzlich versicherte Personen erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der Kosten (z.B. wenn Sie dringend eine Psychotherapeutische Behandlung benötigen und aufgrund von Wartezeiten anderweitig keinen Platz bekommen). Von privaten Krankenversicherungen kann eventuell ein Teil des Honorars über die Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet werden. Klären Sie die im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab!
 
Bedenken Sie, dass es grundsätzlich auch Vorteile haben kann, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen. In diesem Fall werden keinerlei Diagnosen aktenkundig.
Die Kosten sind bei lösungsorientierten Verfahren aufgrund der Anzahl der durchschnittlichen Sitzungen und der möglichen längeren Abstände zwischen den Sitzungen überschaubar. Grundsätzlich kann jede Therapiesitzung die letzte sein. Entstehende Kosten sind damit kontrollierbar.
Bei bestehendem Leidensdruck bzw. akutem Therapiebedarf muss nicht die Zeit für eine Genehmigung der Krankenkasse abgewartet werden.
 
Das Honorar für Coaching wird individuell vereinbart.